Der ökologische Zustand der Mur

 

Die Mur weist innerhalb der Stadt einen guten ökologischen Zustand auf. Dieser Zustand muss laut EU-Wasserrahmenrichtlinie und dem österreichischen Wasserrechtsgesetz erhalten bleiben.

 

 

Im österreichischen Wasserrechtsgesetz gilt die ökologische Funktionsfähigkeit von Flüssen als öffentliches Interesse. Das heißt, dass das natürliche Wirkungsgefüge zwischen dem Gewässer und Umgebung intakt bleiben muss.
Wenn der Bund als Eigentümer eingetragen ist, wie es bei der Mur der Fall ist, gilt dieses Gewässer außerdem als öffentliches Wassergut. Die Mur gehört also auch rechtlich uns allen.

Auch die  Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL) sieht vor, dass sich bis 2015 alle Oberflächengewässer (Seen, Flüsse …. ) in einem guten ökologischen und einem guten chemischen Zustand befinden sollen. Ziel dieser Richtlinie ist, eine weiteren Verschlechterung zu vermeiden. Der Zustand der aquatischen Ökosysteme und der direkt von ihnen abhängenden Landökosysteme und Feuchtgebiete soll geschützt und verbessert werden.

Um den ökologischen Zustand der Mur festzustellen, befischte die Universität für Bodenkultur in Wien (BOKU) die Mur zwischen dem Kraftwerk Weinzödl und der Puntigamer Brücke (also im stadtnahen Bereich). Diese Untersuchung ergab, dass die Mur in diesem Abschnitt einen „guten ökologischen Zustand“ aufweist und die Grazer Stadt-Mur eine erhaltenswerte Fließstrecke mit erstaunlich intakter Fischartengemeinschaft repräsentiert.
 

 Huchen und Äschen mitten in Graz

 

Diese Fakten stehen im klaren Gegensatz zu den Untersuchungen des ‚unabhängigen’ Sachverständigen der EStAG, dem Gewässerökologen Hans Sampl. Grund dafür ist, dass er ältere Datensätze auswertete und zu dem Schluss kam, dass die Grazer Mur schon ein erheblich verändertes Gewässer sei und der Bau eines Kraftwerkes demnach keine allzu große Verschlechterung darstelle. Drei Professoren der BOKU reagierten darauf in einem offenen Schreiben:

„Da sich die Mur im gegenständlichen Abschnitt im „guten ökologischen Zustand“ befindet, ist sie keinesfalls als „heavily modified“ auszuweisen, unabhängig davon, wie stark sie reguliert ist. Aus unserer Sicht ist es völlig unverständlich und unakzeptabel, wie der Sachverständige Dr. Sampl versucht, konkrete und methodisch einwandfreie Ergebnisse eines im Auftrag des Landes Steiermark tätigen Universitätsinstitutes ins falsche Licht zu rücken bzw. ‚umzuinterpretieren', anstatt - wie für einen der Objektivität verpflichteten Sachverständigen selbstverständlich – aufzuzeigen, dass die Grazer Stadt Mur laut Befunden eine erhaltenswerte Fließstrecke mit erstaunlich intakter Fischartengemeinschaft repräsentiert.“

Verweis: ganzen Brief lesen

Eine weitere unabhängige Befischung der Mur – aufgegeben vom Land – ergab ebenfalls einen guten ökologischen Zustand und widerlegt damit die Behauptungen von Hans Sampl erneut.

Dieser gute ökologische Zustand muss laut EU-Wasserrahmenrichtlinie erhalten bleiben. Der Bau eines Wasserkraftwerks bedeutet immer einen starken Eingriff in das Ökosystem des Flusses und ist mit diesen Richtlinien nicht vereinbar.

 

Bookmark and Share Mit fließenden Grüßen – Euer RettetdieMur.at – Team!

 

 

 

 

 

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