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Der ökologische Zustand der Mur

Die Mur weist innerhalb der Stadt einen guten ökologischen Zustand auf.
Dieser Zustand muss laut EU-Wasserrahmenrichtlinie und dem österreichischen
Wasserrechtsgesetz erhalten bleiben.

Im österreichischen
Wasserrechtsgesetz gilt die ökologische
Funktionsfähigkeit von Flüssen als öffentliches Interesse. Das heißt, dass das
natürliche Wirkungsgefüge zwischen dem Gewässer und Umgebung intakt bleiben
muss.
Wenn der Bund als Eigentümer eingetragen ist, wie es bei der Mur der Fall ist,
gilt dieses Gewässer außerdem als öffentliches Wassergut. Die Mur gehört also
auch rechtlich uns allen.
Auch die
Wasserrahmenrichtlinie
(EU-WRRL) sieht vor, dass sich bis 2015 alle
Oberflächengewässer (Seen, Flüsse …. ) in einem guten ökologischen und einem
guten chemischen Zustand befinden sollen. Ziel dieser Richtlinie ist, eine
weiteren Verschlechterung zu vermeiden. Der Zustand der aquatischen Ökosysteme
und der direkt von ihnen abhängenden Landökosysteme und Feuchtgebiete soll
geschützt und verbessert werden.
Um den ökologischen Zustand der Mur festzustellen, befischte die Universität für
Bodenkultur in Wien (BOKU) die Mur zwischen dem Kraftwerk Weinzödl und der
Puntigamer Brücke (also im stadtnahen Bereich). Diese Untersuchung ergab, dass
die Mur in diesem Abschnitt einen „guten ökologischen Zustand“ aufweist und die
Grazer Stadt-Mur eine erhaltenswerte Fließstrecke mit erstaunlich intakter
Fischartengemeinschaft repräsentiert.
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Huchen und Äschen mitten in Graz
Diese Fakten stehen im klaren Gegensatz zu den Untersuchungen des ‚unabhängigen’
Sachverständigen der EStAG, dem Gewässerökologen Hans Sampl. Grund dafür ist,
dass er ältere Datensätze auswertete und zu dem Schluss kam, dass die Grazer Mur
schon ein erheblich verändertes Gewässer sei und der Bau eines Kraftwerkes
demnach keine allzu große Verschlechterung darstelle. Drei Professoren der BOKU
reagierten darauf in einem offenen Schreiben:
„Da sich die Mur im gegenständlichen Abschnitt im „guten ökologischen Zustand“
befindet, ist sie keinesfalls als „heavily modified“ auszuweisen, unabhängig
davon, wie stark sie reguliert ist.
Aus unserer Sicht ist es völlig unverständlich und unakzeptabel, wie der
Sachverständige Dr. Sampl versucht, konkrete und methodisch einwandfreie
Ergebnisse eines im Auftrag des Landes Steiermark tätigen Universitätsinstitutes
ins falsche Licht zu rücken bzw. ‚umzuinterpretieren', anstatt - wie für einen
der Objektivität verpflichteten Sachverständigen selbstverständlich –
aufzuzeigen, dass die Grazer Stadt Mur laut Befunden eine erhaltenswerte
Fließstrecke mit erstaunlich intakter Fischartengemeinschaft repräsentiert.“
Verweis:
ganzen Brief lesen
Eine weitere unabhängige Befischung der Mur – aufgegeben vom Land – ergab
ebenfalls einen guten ökologischen Zustand und widerlegt damit die Behauptungen
von Hans Sampl erneut.
Dieser gute ökologische Zustand muss laut EU-Wasserrahmenrichtlinie erhalten
bleiben. Der Bau eines Wasserkraftwerks bedeutet immer einen starken Eingriff in
das Ökosystem des Flusses und ist mit diesen Richtlinien nicht vereinbar.
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