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Aufsichtsrat unter Druck

Entscheidung über Murstaustufe hat rechtliche Konsequenzen

Ein neues Gutachten zeigt, dass die Aufsichtsratsentscheidung über die Murstaustufe Konsequenzen hat. Da das Projekt eindeutig unwirtschaftlich ist, hat der Aufsichtsrat aus juristischer Sicht die Pflicht, den Vorstand daran zu hindern, dieses Projekt weiterzuverfolgen - ansonsten drohen Strafverfahren.

Im September soll der Aufsichtsrat der EStAG über eine Investition in die Murstaustufe Graz entscheiden. Das Projekt ist fachlich mehr als umstritten, es gibt großen Widerstand in der Bevölkerung, die ökologischen Auswirkungen wären laut UVP verheerend und Anfang des Jahres wurde durch ein Gutachten auch klar die Unwirtschaftlichkeit bewiesen. Die Verbund AG hat sich aufgrund der Unwirtschaftlichkeit kurz danach aus dem Projekt zurückgezogen. Auch für die EStAG würde sich eine Investition laut Wirtschaftsexperten nicht rechnen.

Die Plattform „Rettet die Mur“ veröffentlichte nun in der Zeitschrift „News“ eine rechtliche Stellungnahme, die sich mit den Konsequenzen der Aufsichtsratsentscheidung beschäftigt. Der Wiener Anwalt Mag. Dr. Meinhard Nowak stellt darin zusammengefasst Folgendes klar:

Wenn der Aufsichtsrat das Projekt genehmigt, trifft ihn bzw. die Mitglieder des Organs eine zivilrechtliche Außen- und Innenhaftung gegenüber der Gesellschaft für den entstandenen Schaden. Den Mitgliedern droht ein Strafverfahren wegen Untreue. Wenn der Aufsichtsrat den Vorstand nicht daran hindert dieses Projekt weiterzuverfolgen, dann droht ihm ebenfalls ein Strafverfahren wegen Untreue, weil er es wissentlich unterlässt, Schaden vom Unternehmen abzuwenden. (siehe S. 12)

Als Kontrollorgan hat der Aufsichtsrat innerhalb eines Unternehmens die Aufgabe, Schaden vom Konzern und damit beispielsweise unwirtschaftliche Projekte abzuwenden. „Dieser Verantwortung muss sich der Aufsichtsrat bewusst sein. Auf Druck hin ein unwirtschaftliches Projekt zu genehmigen, birgt nicht nur für den Konzern ein großes Risiko, sondern auch für jeden einzelnen. Es ist mit Widerstand der Bevölkerung, enormen finanziellen Schäden und juristischen Konsequenzen zu rechnen,“ erklärt Romana Ull, NGO-Vertreterin, Mitglied des parlamentarischen Umweltrates und der Plattform „Rettet die Mur“.

Auch der Bedarf und damit das öffentliche Interesse an einem neuen Kraftwerk sind nicht gegeben. „Bereits im Jahr 2014 hat die E-Control festgestellt, dass in Österreich kein Bedarf an neuen Kraftwerken besteht, da schon die bestehenden Kraftwerke mehr als doppelt so viel Strom produzieren, wie benötigt wird. Bis 2030 seien in Österreich jedenfalls keine Probleme bei der Stromversorgung zu erwarten, eine Investition in neue Kraftwerke treibe nur die Kosten für die Verbraucher in die Höhe,“ wird in der Einleitung der rechtlichen Stellungnahme klargestellt. (siehe S.3.)

Ull bemerkt abschließend: „Wir können den Aufsichtsräten nur empfehlen, ihre Aufgabe nach bestem Wissen und Gewissen wahrzunehmen. Sowohl für die GrazerInnen als auch für den Konzern ist es die beste Entscheidung, nicht in dieses unwirtschaftliche Projekt zu investieren und damit großen Schaden abzuwenden.“

 

Links und Verweise:

 

Rechtliche Stellungnahme

Der Wiener Anwalt und Rechtsexperte Mag. Dr. Meinhard Novak hat eine Rechtliche Stellungnahme verfasst.

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8010 Graz

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Mur findet Stadt

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