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Strategischer Schachzug zur Wahl

02.02. - Landesgerichtshof weist Beschwerde zur Volksbefragung ab. Die Interessen eines Privatunternehmens in öffentlicher Hand werden damit über das Recht der Grazer gestellt. Die Plattform “Rettet die Mur” reagiert mit juristischem Einspruch und weiteren Demonstrationen - am 04.02. findet der nächste Marsch durch die Grazer Innenstadt statt.

Kurz vor der Wahl veröffentlicht der Landesgerichtshof sein Urteil: Die Volksbefragung für die GrazerInnen wird darin nun von Landesseite her abgelehnt und damit zur nächsten Instanz verwiesen. Unerwartet kommt der strategische Schachzug zu diesem Zeitpunkt nicht.

„Knapp vor dem Wahltermin versucht man hier festgefahrene Positionen noch einmal zu legitimieren. Die Politik versucht hier über die Bevölkerung zu triumphieren - auf Kosten der Demokratie und der tausenden GrazerInnen, die für eine Volksbefragung unterschrieben haben,“ schüttelt Clemens Könczöl, Sprecher der Plattform „Rettet die Mur“ den Kopf.

Die Interessen eines privaten Unternehmens (in öffentlichem Besitz) stellt man damit klar über das Recht der BürgerInnen von Graz. Und das, obwohl erst vor 2 Wochen von der Bürgerinitiative ein neues Gutachten des Verfassungsexperten Em. o. Univ. Prof. Dr.Dr. Heinz Mayer vorgelegt wurde. Er ist der Meinung, die Volksbefragung müsse durchgeführt werden. Die Rechtslage sei vom Gemeinderat „mehrfach und gravierend“ verkannt worden.

Zu diesem Zeitpunkt (13.1.2017) erklärte der Sprecher des Landesgerichtshofs Norbert Mandl noch, das Verfahren „sei erst am Anfang“. „In der Regel dauern die Verfahren etwa drei Monate, aber das Gericht habe bis zu sechs Monate Zeit zu entscheiden.“ (Quelle: ORF Steiermark)

Knapp vor der Wahl scheint die Abwicklung aber nun doch beschleunigt worden zu sein. „Für uns ist klar, dass dies ein strategischer Schachzug war. Wir bestehen darauf: Die GrazerInnen müssen entscheiden! Nur eine Volksbefragung kann den sozialen Frieden in Graz wiederherstellen”, bekräftigt Christine Barwick, Zustellungsbevollmächtigte für die Volksbefragung, “Am Tag vor der Wahl – dem 04.02. – marschieren wir umso mehr für unser Recht auf Demokratie. Juristisch werden wir natürlich Beschwerde gegen das Urteil einlegen und in die nächste Instanz gehen.”

Am 05.02. heißt es dann bei der Graz-Wahl:
Murkraftwerk abwählen!

 

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