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Haarsträubende Argumente im Fall Augarten

Mit haarsträubenden Argumenten wurde argumentiert, dass die Augartenbucht sofort gebaut werden muss. Es sei gar "Gefahr im Verzug", würde man Einsprüche abwarten. Auch könne man so die Baustraße in der Mur nutzen und müsse nicht durch den Augarten fahren, hieß es - trotzdem rollen nun die LKWs direkt durch den Park. Die Initativen haben Beschwerde gegen den Bescheid eingelegt.

In einer Blitzaktion wurden Anfang Februar die fehlenden Bescheide zur Augartenbucht erlassen. Eine aufschiebende Wirkung von eventuellen Beschwerden gegen den Bescheid wurde von der Behörde ausgeschlossen. Nur dadurch konnte sofort mit dem Bau der Bucht und den Fällungen im Park gestartet werden, ohne zuvor berechtigte Einsprüche abwarten und bearbeiten zu müssen. Nur wenige Tage später fielen im Park rund 200 Bäume. Inzwischen ist der ganze Park zur Baustelle geworden.

Die Bürgerinitative "Rettet die Mur", der Naturschutzbund Steiermark und weitere NGOs haben jetzt Beschwerde gegen den Bescheid eingelegt. In der Presseaussendung des Naturschutzbundes heißt es unter anderem: 

In einem Begleitschreiben an das Landesverwaltungsgericht, findet Dr. Andreas Manak, Anwalt des Naturschutzbundes klare Worte: „Der Bürgermeister hat die aufschiebende Wirkung der Beschwerden mit haarsträubenden Argumenten ausgeschlossen, um so rasch wie möglich vollendete Tatsachen schaffen zu können. So sind z.B. wenige Tage nach der Bescheiderlassung zahlreiche Bäume im Projektgebiet gefällt worden und somit unwiederbringlich verloren. Um weiteren Schaden an der Umwelt und am Budget der Stadt Graz abzuwenden ist eine rasche Entscheidung über die aufschiebende Wirkung der Beschwerden erforderlich.“

Die aufschiebende Wirkung sei wegen „überwiegendem öffentlichen Interesse“ und wegen „Gefahr im Verzug“ aberkannt worden, argumentierte die Behörde. Dieses Vorgehen ist mehr als ungewöhnlich – wurde später von Experten wie der Steirischen Umweltanwältin bestätigt. Doch nicht zum ersten Mal wird in Graz mit einem „Synergieeffekt“ hantiert, der unter anderem durch die Nutzung der Baustraße für den Zentralen Speicherkanal bestehen solle. Die Stadt Graz, vertreten durch Dr. Eisenberger hatte argumentiert, „dass im Falle einer Umsetzung der Maßnahmen nach Beendigung der Bauarbeiten zum MKW und ZSK ein eigener vorübergehender Zufahrtsweg errichtet werden müsste über den der Zu- und Abtransport von Materialien erfolgen müsste (ca. 14.000 LKW-Fuhren die durch den Park geführt werden müssten).“ Das würde letztlich Mehrkosten von 500.000 € verursachen. „Interessant, dass genau das nun aber trotz der hastig gestarteten Arbeiten passiert,“ wundert sich Dr. Romana Ull, „Die Baustellen-LKWs fahren über die Neuholdaugasse in den Augarten und quer durch den Park bis zur Aushubstelle. Neben vielen anderen Punkten, die wir in unserer Beschwerde beeinsprucht haben, ist das ein deutlich dokumentiert Beweis dafür, dass die Argumentation aus dem Bescheid in der Realität nicht haltbar ist. Die Fällungen hätten nicht stattfinden dürfen!“


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